Branche: Gerüstbauer

Factoring für Gerüstbauer: kein Standgebühren-Wartespiel mehr mit dem Generalunternehmer

Factoring für Gerüstbauer macht aus offenen Aufbau-, Stand- und Abbau-Rechnungen sofort verfügbares Geld. Sie reichen die Rechnung ein und erhalten innerhalb von 24 Stunden bis zu 100 Prozent ausgezahlt. Material, Lkw-Fahrten und Aufbau-Personal sind bereits beim ersten Gerüst-Stiel finanziert, bevor der Generalunternehmer oder Bauherr seinen üblichen 60- bis 90-Tage-Rhythmus startet. Ausfallschutz und das gesamte Mahnwesen sind eingeschlossen.

  • Auszahlung in 24 h
  • Aufbau, Standzeit, Abbau abgebildet
  • Bis zu 100 % der Rechnungssumme
Ausgangslage

Warum Gerüstbau-Betriebe Material und Geld monatelang doppelt auf der Baustelle lassen

Im Gerüstbau steht Ihr Eigentum auf der Baustelle, während die Rechnung beim Auftraggeber liegt. Beides ist gebunden – das Gerüst hängt am Hauseck, der Eingang wartet auf den Bauverzug. Während der Aufbau-Lohn schon in der ersten Woche verteilt ist, ziehen Standgebühren-Rechnungen sich oft über mehrere Monatszyklen. Verzögert sich die Baustelle, verlängert sich Ihre Vorfinanzierung automatisch mit.

Genau hier setzt Factoring für Gerüstbauer an. Jede Rechnung – ob Aufbau, monatliche Standzeit oder Abbau – wird am Folgetag zu 90 bis 100 Prozent ausgezahlt. Ihr Gerüstmaterial steht weiter auf der Baustelle, die Liquidität dafür liegt aber bereits auf dem Konto. Das Bauverzugsrisiko der GU-Disposition liegt ab dann finanziell nicht mehr bei Ihnen.

  • Gerüst gebunden, Eingang offen

    Ihr Material steht am Haus, aber Sie warten auf das Geld – beides zugleich gebunden.

  • Aufbau-Lohn in der ersten Woche

    Die Aufbau-Kolonne ist in einer Woche fertig – der Eingang folgt frühestens nach 60 Tagen.

  • Standgebühren-Streit

    Verzögert sich die Baustelle, gibt es Diskussionen, wer die zusätzliche Standzeit trägt.

  • Sub-bei-GU-Klumpenrisiko

    Generalunternehmer-Insolvenz reißt mehrere Baustellen gleichzeitig mit.

Vorteile

Was Factoring für Gerüstbauer konkret leistet

Mit Logik für Aufbau, Standzeit und Abbau – die drei Phasen sind jeweils einzeln abrechenbar.

  • 24 Stunden bis zur Auszahlung

    90 bis 100 Prozent der Rechnungssumme landen am Tag nach Einreichung.

  • Drei Rechnungstypen abgedeckt

    Aufbau-, Stand- und Abbau-Rechnungen werden jeweils einzeln verfaktort.

  • Schutz bei GU-Insolvenz

    Geht der Generalunternehmer pleite, tragen wir den Ausfall der offenen Forderung.

  • Lkw und Material sofort gedeckt

    Spritkosten, Fahrer und neue Gerüstkomponenten sind aus eigener Kasse bezahlbar.

  • Aufbau-Kolonne pünktlich

    Wochen- oder Akkordlöhne der Auf- und Abbau-Trupps laufen ohne Bankrahmen-Druck.

  • Mitwachsende Linie

    Mehr Baustellen parallel – die Factoring-Linie zieht ohne Bankenrunde mit.

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Ablauf

Wie Factoring für Gerüstbauer in 3 Schritten läuft

Drei Schritte zwischen letztem Holm und ausgezahlter Rechnung.

  1. 1

    Rechnung einreichen

    Aufbau-, Stand- oder Abbau-Rechnung digital an uns – inklusive Aufmaßprotokoll und Standzeit-Nachweis.

  2. 2

    Auszahlung erhalten

    Wir prüfen und überweisen 90 bis 100 Prozent der Rechnungssumme – meist binnen 24 Stunden.

  3. 3

    Forderung übergeben

    Mahnwesen, Standzeit-Klärung und Ausfallrisiko liegen bei uns. Sie bauen weiter.

Gerüstbau-Realität

Aufbau, Standzeit, Abbau – wie Factoring jeden der drei Cashflow-Punkte abdeckt

Drei Rechnungstypen, drei unterschiedliche Cashflow-Spitzen. Factoring deckt alle drei ab.

Aufbau-Rechnung

Lohn-Spitze in den ersten Tagen, Material- und Fahrzeugeinsatz konzentriert. Factoring zahlt am Folgetag.

Standzeit-Rechnung

Monatliche Standgebühr läuft fortlaufend – jede Rechnung einzeln über Factoring abwickelbar.

Abbau-Rechnung

Abbau und Rücktransport – Material muss zur nächsten Baustelle, Liquidität dafür ist direkt da.

Standzeit-Konstellation prüfen lassen

Praxis

Praxisbeispiel: Gerüstbau-Betrieb mit acht Mann und drei parallelen Baustellen

Szenario

Ein Gerüstbau-Betrieb mit acht Mitarbeitern hat drei Baustellen gleichzeitig laufen – zwei Wohnungsbau-Sanierungen für eine Hausverwaltung (jeweils 14.000 Euro Aufbau plus 1.800 Euro Standgebühr pro Monat über vier Monate) und ein Fassadensanierungs-Auftrag für einen Generalunternehmer (28.000 Euro Aufbau, sechs Monate Standzeit zu je 2.400 Euro, plus 6.000 Euro Abbau). Auftragsvolumen Stand-/Aufbau-/Abbau in Summe: rund 78.000 Euro über sechs Monate. Zahlungsziele 60 Tage netto, beim GU faktisch 80 bis 90 Tage. Ohne Factoring bedeutet das, dass Aufbau-Lohn und Lkw-Fahrten zwei Monate lang aus dem Kontokorrent vorfinanziert werden, während Material auf den Baustellen gebunden ist. Mit Factoring für Gerüstbauer wird jede der Rechnungen am Folgetag zu 90 Prozent ausgezahlt – die nächste Baustelle ist finanziert, das Standzeit-Risiko trägt der Factoring-Partner.

Vergleich

Factoring vs. Leasing-Modell für Gerüstmaterial

Manche Gerüstbau-Betriebe finanzieren ihren Materialpark über Leasing. Das löst die Asset-Frage – nicht aber den Cashflow.

Merkmal Factoring für Gerüstbauer Gerüst-Leasing
LiquiditätswirkungEingangs-Cashflow sofort verfügbarbindet Cashflow als Monatsrate
Ausfallschutzbis zu 100 % der Forderungnicht enthalten
Sicherheitendie Forderung selbstBonität + Bürgschaft
Standzeit-Risikofinanziell abgewälztbleibt voll beim Betrieb
Personalkostenabgedeckt durch Auszahlungnicht abgedeckt
Bilanzwirkungverkürzt die Bilanzerhöht Verbindlichkeiten
Kontakt

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